01 · Anbieter, Begriffe und Geltungsbereich
Wer Vertragspartner ist
Anbieter und Vertragspartner ist C-Motion Works e.U., Inhaber Christoph Steiner, FN 683906w. C-Motion Academy ist die Fachmarke für Coaching und Driver Development; C-Motion Racing ist die Social-Media- und Simracing-Marke. Beide sind Leistungen von C-Motion Works e.U. Impressum.
Anbieter
C-Motion Works e.U. · Inhaber Christoph Steiner
Marke
C-Motion Academy · Driver Development
UID-Nummer
ATU83606625
Firmenbuchnummer
FN 683906w
Firmenbuchgericht
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Sitz
Graz, Österreich · vollständige Anschrift im Impressum
E-Mail
Website
Diese AGB gelten für alle entgeltlichen Remote-Leistungen im Bereich Simracing- und
iRacing-Coaching, die über die Website, Stripe Payment Links, E-Mail oder sonstige
Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden.
Verbraucher:innen sind Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb
ihres Unternehmens gehört. Unternehmer:innen sind Personen oder Organisationen,
für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung buchen.
Mit der Buchung wird bestätigt, volljährig zu sein oder über die erforderliche Zustimmung zu verfügen.
Abweichende Bedingungen von Kund:innen gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich
in Textform zugestimmt hat.
02 · Pakete, Zugangsarten und LeistungsumfangWas genau gebucht wird
Das Coaching bezieht sich ausschließlich auf virtuelles Fahren in Rennsimulationen. Es ist weder Fahrschulunterricht für den öffentlichen Straßenverkehr noch medizinische, psychologische oder therapeutische Beratung. Sim-to-Real-Leistungen ersetzen keine Trackside-Instruktion, Fahrfreigabe oder technische Verantwortung eines Motorsportteams.
// ASYNCHRON
Telemetry Quickscan
Preis laut Checkout/Bestätigung
- eine Auto-Strecken-Kombination
- ein repräsentativer Stint mit maximal zehn Runden
- Analyse von Bremse, Gas, Lenken, Linie und Delta
- 12 bis 20 Minuten kommentiertes Analysevideo
- drei priorisierte Hebel und passende Übungen
- eine schriftliche Rückfrage binnen sieben Tagen nach Lieferung
Nicht enthalten: Live-Termin, Setupberatung, Rennstrategie oder mehrere Kombinationen.
// DIAGNOSE + LIVE
Performance Diagnostic
Preis laut Checkout/Bestätigung
- kurze Voranalyse eines repräsentativen Stints
- 60 Minuten Live-Coaching über Discord
- Telemetrie-Debrief und On-Track-Beobachtung
- priorisierte Ursachen- und Fehlerhypothese
- drei Übungen und schriftliches Trainingsprotokoll
Grundsätzlich eine Auto-Strecken-Kombination und ein klar umrissenes Hauptproblem.
// 6 bis 8 WOCHEN
Driver Development Sprint
Preis laut Checkout/Bestätigung
- Standortbestimmung
- vier Live-Sessions zu je 60 Minuten
- persönlicher Trainingsplan
- zwei asynchrone Telemetrie-Zwischenchecks
- Basischeck von Hardware und Software
- Fortschrittsvergleich und Abschlussanalyse
Regulärer Abschluss innerhalb von acht Wochen, abhängig von Mitwirkung und Terminverfügbarkeit.
// 12 WOCHEN · BEWERBUNG
Competition Programme
Preis laut persönlichem Angebot
- Competition-Assessment und Fahrer-Scorecard
- acht Live-Sessions
- vier asynchrone Telemetrie- oder Replay-Reviews
- Qualifying, Rennpace, Racecraft und Fehlerquote
- zwei definierte Zielveranstaltungen
- Abschlussbericht und vereinbarte Economic-Buyer-Kommunikation
Begrenzte Aufnahme. Keine Karriere-, Platzierungs- oder Qualifikationsgarantie.
// PRIVATE DRIVER PROGRAMME · QUALIFIZIERTER ZUGANG
Foundation und Complete
Die Bewerbung ist unverbindlich. Vor einer Aufnahme in ein Private Programme ist grundsätzlich eine bezahlte Performance Diagnostic oder ein im persönlichen Angebot bezeichnetes gleichwertiges Assessment erforderlich.
90-Tage-Einstiegsphase: Der erste Private-Scope wird als definierte Einstiegsphase mit eigenem Leistungsumfang, Preis, Daten- und Mitwirkungspflichten sowie Review-Kriterien vereinbart. Sie begründet keinen Anspruch auf das Gesamtprogramm. Eine Anrechnung auf den Gesamtpreis erfolgt nur in dem im persönlichen Angebot ausdrücklich bezeichneten Umfang.
Private Driver Programme Foundation: Der vollständige Foundation-Scope kann 50 Stunden Live-Coaching und ein fachlich gesteuertes Budget von 65 Stunden kundenspezifischer Begleitarbeit umfassen. Maßgeblich sind Angebot, Rahmenvertrag und Leistungsanlagen. Die Einstiegsphase bildet bei Fortsetzung grundsätzlich den ersten Teil des vereinbarten Scopes, sofern nicht schriftlich abweichend geregelt.
Private Driver Programme Complete: Complete ist nicht als Erstprogramm buchbar und kann ausschließlich nach einer erfolgreich abgeschlossenen Foundation-Phase, formellem Review, verfügbarer Kapazität, beidseitiger Fortsetzungsentscheidung und neuem persönlichen Angebot vereinbart werden. Ein erfolgreiches Review erzeugt keinen automatischen Aufnahmeanspruch.
Separate Vertikalen: Private Event Preparation und Team Performance System werden nur auf Grundlage eines eigenen Scopes angeboten. Sie sind nicht automatisch Bestandteil der Privatkundenpakete.
Produktname und Stundenangabe erfüllen unterschiedliche Funktionen. Der Produktname beschreibt die Rolle im Portfolio; Live- und Begleitscope, Reviews, Preis, Planlaufzeit, Nutzungsfenster, Pause, Exit und besondere Datenregeln ergeben sich aus der konkreten Buchungsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.
Abgrenzung und individuelle Vereinbarungen
Bei direkt buchbaren Standardangeboten ist der beim Kauf beziehungsweise in der Bestätigung ausgewiesene Umfang maßgeblich. Bei Competition und Private Programmes bestimmen persönliches Angebot, Rahmenvertrag und Leistungsanlagen verbindlich Ziel, Scope, Beginn, Dauer, Reviews, Vergütung, Zahlungsplan und Mitwirkung. Zusätzliche Leistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
03 · Vertragsabschluss, Preise und ZahlungCheckout, Anfrage, Assessment und Angebot
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung oder Anfrage. Bei den direkt kaufbaren Standardleistungen Telemetry Quickscan, Performance Diagnostic und Driver Development Sprint gibt die Kundin oder der Kunde durch Abschluss der ausdrücklich zahlungspflichtigen Bestellung über Stripe ein verbindliches Kaufangebot ab. C-Motion Works e.U. nimmt dieses Angebot mit der durch Stripe nachweislich erfolgreich bestätigten Zahlung im Rahmen des angebotenen Checkout-Verfahrens an; damit kommt der Vertrag zustande. Eine spätere E-Mail dokumentiert den bereits geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger, ist aber keine zusätzliche Vertragsannahme. Die manuelle Prüfung von Bestellung und Zahlungsstatus sowie die Freigabe von Analyse, Coaching und Terminen betreffen die Durchführung, nicht die Entstehung des Vertrags. Eine Checkout-Rückkehrseite, ein unbestätigter Zahlungsstatus oder eine Cal.com-Terminanforderung begründen für sich allein weder nachgewiesene Zahlung noch Leistungsfreigabe.
Eine Anfrage oder Bewerbung ist unverbindlich. Das Kontaktformular, eine Cal.com-Terminwahl, ein Vorgespräch oder die Übermittlung von Daten begründen für sich allein keinen Vertrag und keinen Anspruch auf Aufnahme.
Das Competition Programme und Private Driver Programmes werden ausschließlich nach persönlicher Prüfung angeboten. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des persönlichen Angebots beziehungsweise Unterzeichnung des Rahmenvertrags und Erfüllung der dort genannten Startvoraussetzungen zustande.
Eine bezahlte Performance Diagnostic oder ein gleichwertiges Assessment ist ein eigenständiger Auftrag, sofern das persönliche Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Ein positives Ergebnis verpflichtet keine Seite zum Abschluss eines Private Programme.
Die 90-Tage-Einstiegsphase wird mit eigenem Scope, Preis, Beginn, Mitwirkung, Review und Beendigungslogik vereinbart. Eine Anrechnung auf ein späteres Gesamtprogramm erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des persönlichen Angebots. Complete kann nur nach Foundation-Review und neuem Angebot vereinbart werden.
Gegenüber Verbraucher:innen sind alle vor Vertragsabschluss ausgewiesenen Preise Gesamtpreise. Der auf Rechnung, Checkout und Vertragsbestätigung ausgewiesene Umsatzsteuerstatus ist maßgeblich. Nicht ausdrücklich ausgewiesene Zusatzentgelte werden nicht verlangt.
Direkt buchbare Standardangebote sind grundsätzlich vor Leistungsbeginn zu bezahlen. Für Competition und Private Programmes gelten Gesamtpreis und Zahlungsplan des individuellen Vertrags. Teilzahlungen begründen kein monatlich kündbares Abonnement und keine automatische Verlängerung.
Zahlungsverzug bei individuellen Programmen
Bei Verzug kann der Anbieter nach Mahnung und angemessener Nachfrist noch nicht begonnene Termine und Begleitleistungen vorübergehend aussetzen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt. Eine automatische Gesamtfälligstellung aller offenen Teilzahlungen erfolgt nur unter den zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen oder aufgrund einer wirksamen individuellen Vereinbarung.
Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Durchführung kann vereinbart werden. AGB, Angebot, Leistungsanlagen, Zahlungsplan, Rücktrittsbelehrung und wesentliche Vertragsinformationen werden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
04 · Mitwirkung und technische Voraussetzungen
Was Kund:innen bereitstellen
- einen funktionsfähigen iRacing-Account sowie die benötigten Fahrzeuge und Strecken,
- eine stabile Internetverbindung, Discord, funktionierendes Audio und gegebenenfalls Bildschirmfreigabe,
- rechtzeitig einen freigegebenen Garage61- oder vereinbarten Cloud-Link,
- nur Daten und Inhalte, an denen ausreichende Rechte bestehen,
- wahre und ausreichend konkrete Angaben zu Ziel, Kombination und Problem,
- bei Live-Terminen pünktliche Teilnahme und ein einsatzbereites System.
Der Anbieter darf unsichere Dateien, nicht freigegebene Links oder offensichtlich rechtswidrige Inhalte ablehnen.
Werden erforderliche Daten nicht vollständig oder nicht nutzbar bereitgestellt, beginnt eine Liefer- oder
Bearbeitungsfrist erst mit vollständiger, verwertbarer Bereitstellung.
Erkennt der Anbieter, dass Daten, Anweisungen oder technische Voraussetzungen offensichtlich ungeeignet sind,
weist er darauf hin. Kund:innen bleiben für ihr System, Backups und die Umsetzung von Hardware- oder
Softwareempfehlungen verantwortlich.
05 · Leistungserbringung und LieferzeitenWann die Leistung beginnt
Telemetry Quickscan
Bearbeitung nach Zahlung, vollständigem Briefing und nutzbarem Datenlink; Lieferung regelmäßig innerhalb von fünf Werktagen. Bei erforderlicher Nachlieferung beginnt die Frist mit Eingang der korrigierten Daten neu.
Performance Diagnostic
Leistung am bestätigten Termin. Die Voranalyse setzt einen vollständigen und zugänglichen Datenlink spätestens 24 Stunden vor Termin voraus.
Driver Development Sprint
Kick-off grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Kauf; geplant auf sechs bis acht Wochen. Kundenseitige Umbuchungen, fehlende Daten oder Mitwirkung verlängern den Ablauf entsprechend.
Competition Programme
Start, Zielveranstaltungen, Live-Termine, Reviewfenster und Economic-Buyer-Kommunikation ergeben sich aus dem persönlichen Angebot. Wettbewerbsverschiebungen führen nur nach ausdrücklicher Abstimmung zu einer Scope- oder Laufzeitanpassung.
Private Driver Programme Foundation
Nach Bewerbung und bezahltem Assessment kann eine 90-Tage-Einstiegsphase angeboten werden. Ihr Beginn, ungefährer Live-Scope, individuelle Begleitarbeit, Datenpflichten und Review-Kriterien ergeben sich aus dem persönlichen Angebot. Bei Fortsetzung bildet sie grundsätzlich den ersten Teil des Gesamtprogramms.
Der vollständige Foundation-Scope wird regelmäßig über ungefähr acht Monate geplant. Live- und kundenspezifische Begleitarbeit werden getrennt und nachvollziehbar dokumentiert. Das vereinbarte Budget wird nicht ohne Zustimmung in Textform überschritten.
Private Driver Programme Complete
Complete beginnt ausschließlich nach Foundation-Review, Fortsetzungsentscheidung und neuem Angebot. Der Planrahmen kann regelmäßig ungefähr 21 Monate sowie bei ausdrücklicher Vereinbarung eine begrenzte Flexreserve umfassen. Review-Gates, Nutzungsfenster und verfügbare Kapazität werden im individuellen Vertrag festgelegt.
Bleibt erforderliche Mitwirkung aus, kann eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Restleistungen verfallen nicht allein durch Zeitablauf automatisch und entschädigungslos; maßgeblich sind Vertrag, Ursache der Nichtnutzung, bereits erbrachte Leistungen, gebundene Kapazitäten und ersparte Aufwendungen.
06 · Termine, Umbuchung und Nichterscheinen
Verbindlich und verhältnismäßig
Live-Termine werden über Cal.com oder individuell vereinbart. Termine sind erst nach Bestätigung verbindlich.
Kund:innen können einen Termin bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei umbuchen,
sofern ein Ersatztermin verfügbar ist.
Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen darf der Anbieter einen angemessenen
Ausfallersatz bis höchstens zum anteiligen Wert der reservierten Session verlangen, soweit der Termin
nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
Kund:innen dürfen nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei nachweislich unvorhersehbaren und unvermeidbaren wichtigen Gründen wird nach Möglichkeit ein
Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei einer Verspätung endet die Session grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.
Ist die Kundin oder der Kunde mehr als 15 Minuten ohne Nachricht abwesend, kann dies wie ein
Nichterscheinen behandelt werden.
Muss der Anbieter einen Termin absagen, wird vorrangig ein Ersatztermin angeboten.
Ist eine Nachholung nicht möglich oder unzumutbar, wird der auf die nicht erbrachte Leistung
entfallende Betrag zurückgezahlt.
Für langfristige Programme können wiederkehrende oder wechselnde Terminrhythmen vereinbart werden.
Die flexible Nutzung eines Leistungsbudgets begründet keinen Anspruch auf beliebige kurzfristige
Wunschtermine. Beide Seiten sollen längere Unterbrechungen frühzeitig kommunizieren, damit die
Entwicklungsplanung angepasst werden kann.
07 · Technische Störungen und Drittanbieter
Discord, iRacing, Garage61 und Cal.com
iRacing, Discord, Garage61, Cal.com, Stripe und Cloud-Dienste sind eigenständige Drittanbieter.
Der Anbieter schuldet nicht deren dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktion.
Verhindert eine technische Störung auf Seiten des Anbieters die sinnvolle Durchführung,
wird die betroffene Leistung ohne zusätzliche Kosten nachgeholt.
Bei Störungen auf Kundenseite wird zunächst eine angemessene Fehlerbehebung versucht.
Kann die Leistung wegen kundenseitiger Voraussetzungen nicht erbracht werden, gelten die
Regelungen zu Terminversäumnis und Mitwirkung unter Berücksichtigung des Einzelfalls.
Bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen, nicht zumutbar vermeidbaren Ereignissen verschieben sich
Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung unangemessen lange an,
können beide Seiten hinsichtlich der noch offenen Leistungen zurücktreten; bereits bezahlte,
nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
08 · Aufzeichnungen, Daten und Nutzungsrechte
Coaching-Nutzung und öffentliche Mediennutzung getrennt
Aufzeichnung zur Vertragsdurchführung
Live-Sessions können nach vorheriger Information und auf Grundlage der konkreten Vereinbarung
aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung kann insbesondere Bild, Stimme, Bildschirmübertragung,
Gameplay, Telemetrie, Chat- und Gesprächsinhalte umfassen. Zweck sind Analyse, Nachbereitung,
Fortschrittsdokumentation, Erstellung individueller Trainingsmaterialien und Bereitstellung an
die Kundin oder den Kunden.
Ist die Aufzeichnung für ein individuell vereinbartes Coaching-Konzept vorgesehen, wird dies im
Angebot oder Rahmenvertrag transparent festgelegt. Soweit eine Session auch ohne Aufnahme sinnvoll
durchgeführt werden kann, wird eine abweichende Vereinbarung berücksichtigt.
Öffentliche Referenz- und Mediennutzung
Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Namen, Bild, Stimme, persönlichen Aussagen,
Leistungsdaten oder identifizierbaren Ausschnitten erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer
gesonderten ausdrücklichen Medien- und Referenzvereinbarung. Die Buchung eines Coaching-Pakets
allein gilt nicht als öffentliche Freigabe.
Rechte an Unterlagen und Produktionen
Analysevideos, Aufzeichnungen, Trainingspläne, Grafiken, Vorlagen, Methoden, Schnitte und sonstige
Produktionen bleiben, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
beim Anbieter. Kund:innen erhalten daran ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur persönlichen
Nutzung für das eigene Training.
Persönlichkeitsrechte an Bild, Stimme und Person werden nicht als Eigentum übertragen. Eine gesonderte
Medienvereinbarung kann dem Anbieter jedoch konkret bezeichnete Nutzungsrechte an den erstellten
Aufnahmen und Produktionen einräumen.
Kund:innen räumen dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an übermittelten
Telemetrie-, Replay-, Video-, Audio- und Screenshotdaten ein und bestätigen, zur Weitergabe berechtigt
zu sein. Rechte Dritter, insbesondere an Teamdaten, kommerziellen Setups oder fremden Aufnahmen, sind zu beachten.
Bereitgestellte Downloadlinks bleiben, sofern nicht anders angegeben, mindestens 30 Tage verfügbar.
Kund:innen sind für die rechtzeitige Sicherung verantwortlich. Näheres zur Datenverarbeitung und
Speicherdauer regelt die Datenschutzerklärung.
09 · Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen
14 Tage ab Vertragsabschluss
Verbraucher:innen können von einem im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsvertrag binnen
14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Umgangssprachlich und in deutschen Rechtstexten wird dieses Recht häufig als Widerrufsrecht bezeichnet.
So wird der Rücktritt erklärt
Eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Brief genügt. Das bereitgestellte Musterformular kann
verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Für Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen wurden, steht zusätzlich die
unten eingebundene elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Sie kann ohne Login genutzt werden.
Nach Betätigung der Bestätigungsfunktion wird der Eingang der Erklärung unverzüglich auf einem
dauerhaften Datenträger bestätigt; die Bestätigung enthält zumindest den Inhalt der Erklärung sowie
Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
Folgen des Rücktritts
Nach wirksamem Rücktritt werden erhaltene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen
ab Eingang der Rücktrittserklärung über dasselbe Zahlungsmittel zurückgezahlt, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde. Ein allenfalls gesetzlich geschuldeter anteiliger Betrag für bereits
erbrachte Leistungen wird berücksichtigt.
Leistungsbeginn vor Ablauf der 14 Tage
Soll eine Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist beginnen, muss die Verbraucherin oder
der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen und bestätigen, den Verlust des
Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen zu haben. Die bloße
Zustimmung zu diesen AGB genügt nicht.
Wird anschließend vor vollständiger Leistungserbringung zurückgetreten, ist nur der gesetzlich
vorgesehene verhältnismäßige Betrag für die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen zu zahlen.
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtpreis; ist dieser im
Verhältnis zum Marktwert überhöht, ist der Marktwert der erbrachten Leistung maßgeblich.
Das Rücktrittsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst nach vollständiger
Leistungserbringung, wenn vor Leistungsbeginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und
der Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt wurde.
Wichtig: Ohne ordnungsgemäße Information und ausdrückliches Verlangen nach
vorzeitigem Leistungsbeginn besteht für bis zum Rücktritt erbrachte Dienstleistungen grundsätzlich
keine anteilige Zahlungspflicht. Eine Start- oder Abschlagszahlung ist nicht allein aufgrund ihrer
Bezeichnung automatisch nicht rückzahlbar.
Bei Private Driver Programme Foundation und Private Driver Programme Complete bezieht sich der Rücktritt auf den
individuell geschlossenen Gesamtvertrag. Der bis dahin erbrachte Umfang wird anhand des
Leistungsjournals und der im Angebot offengelegten Wertlogik nachvollziehbar dokumentiert.
Soweit ein eigenständiger digitaler Inhalt ohne körperlichen Datenträger bereitgestellt wird, gelten
ergänzend die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verlust des Rücktrittsrechts bei digitalen Inhalten.
Der individuell erstellte Telemetry Quickscan wird primär als Dienstleistung mit digitalem Ergebnis angeboten.
10 · Elektronische Widerrufsfunktion
Vertrag widerrufen
Mit dieser Funktion können Verbraucher:innen einen online geschlossenen Vertrag widerrufen.
Erforderlich sind nur der Name, eine eindeutige Vertragsreferenz und eine E-Mail-Adresse für die
Eingangsbestätigung. Eine formlose eindeutige E-Mail an
academy@c-motion-works.com ist ebenfalls ausreichend.
// Maßgeblich für die Frist ist die rechtzeitige Absendung. Die Eingangsbestätigung wird an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
11 · Gewährleistung und Leistungsstörungen
Gesetzliche Rechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei einer behaupteten mangelhaften Leistung
soll der Mangel möglichst konkret und zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und
angemessene Verbesserung möglich ist.
Das Ausbleiben eines bestimmten fahrerischen Erfolgs ist für sich allein kein Mangel,
sofern die vereinbarte Analyse- und Coaching-Leistung fachgerecht erbracht wurde.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere nach dem ABGB, KSchG, FAGG und gegebenenfalls VGG,
werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
12 · Haftung
Keine unzulässigen Ausschlüsse
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Unbeschränkt bleibt insbesondere die Haftung
für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Gegenüber Verbraucher:innen werden gesetzlich zwingende Haftungsrechte nicht beschränkt.
Keine Haftung besteht für bloß ausgebliebene sportliche Erwartungen, iRating- oder Safety-Rating-Verluste,
Rennentscheidungen oder Folgen, die allein auf eigenverantwortlichen Fahr-, Setup- oder Hardwareentscheidungen beruhen,
sofern keine schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.
Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden,
soweit gesetzlich zulässig, auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
13 · Verhalten, Sicherheit und Ausschluss
Professioneller Rahmen
Die Zusammenarbeit setzt respektvolle Kommunikation voraus. Bei beleidigendem, diskriminierendem,
bedrohlichem, rechtswidrigem oder die Durchführung erheblich störendem Verhalten darf der Anbieter
die Session nach erfolgloser Abmahnung abbrechen. Bei schwerwiegendem Verhalten ist ein sofortiger Abbruch zulässig.
Die Abrechnung nicht erbrachter Restleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem
tatsächlich verursachten Aufwand. Eine pauschale entschädigungslose Einbehaltung findet nicht statt.
Kund:innen sind für angemessene Pausen, ergonomische Nutzung und die sichere Bedienung ihres Systems verantwortlich.
14 · Dauer, Reviews und vorzeitige Beendigung individueller ProgrammePlanbarkeit und fairer Ausstieg
Die 90-Tage-Einstiegsphase, der Foundation-Gesamtscope, ein Competition Programme und eine Complete-Fortsetzung sind rechtlich und wirtschaftlich nur in dem Umfang verbunden, den der individuelle Vertrag ausdrücklich festlegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Abonnement und keine automatische Verlängerung.
Die Einstiegsphase endet mit einem Review. Eine Fortsetzung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; Schweigen, weiterer Trainingsbetrieb oder ein positives Review ersetzen diese Vereinbarung nicht. Complete setzt zusätzlich das formale Foundation-Review und ein neues Angebot voraus.
Verbraucher:innen können ein langfristiges Programm, soweit der individuelle Vertrag keine günstigere Regelung enthält, jederzeit in Textform mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Gesetzliches Rücktrittsrecht und außerordentliche Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses, dauerhafter Leistungsunmöglichkeit, erheblichen länger andauernden Zahlungsausfällen oder fortgesetzter erheblicher Verletzung vereinbarter Mitwirkungspflichten vorliegen.
Pause und Wiederaufnahme
Krankheit, berufliche Spitzen, technische Ausfälle oder fehlende Daten werden anhand der individuellen Pause- und Nutzungsregeln behandelt. Eine unbegrenzte automatische Verlängerung ist nicht geschuldet. Wiederaufnahme, angepasster Rhythmus oder Scope-Änderung bedürfen der Abstimmung.
Schlussabrechnung
Bei vorzeitiger Beendigung werden tatsächlich erbrachte und dokumentierte Live- und Begleitleistungen nach der im individuellen Vertrag offengelegten Wertlogik abgerechnet. Programm-, Konzept- oder Infrastrukturanteile werden nur berücksichtigt, soweit die zugehörigen Leistungen bereits erbracht oder für den konkreten Auftrag nachweislich angefallen sind.
Gebundene Kapazitäten oder ein weiterer Schaden können nur im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden; ersparte Aufwendungen und zumutbare anderweitige Nutzung sind anzurechnen. Eine punitive Stornopauschale, automatische Einbehaltung der gesamten Startzahlung oder automatische Gesamtfälligstellung aller Abschläge ist nicht vorgesehen.
Überzahlungen werden nach nachvollziehbarer Schlussabrechnung unverzüglich erstattet; übersteigen erbrachte Leistungen die Zahlungen, bleibt der ausgewiesene Differenzbetrag fällig.
15 · Datenschutz und Vertraulichkeit
Daten nur für den Auftrag
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet.
Kund:innen sollen keine personenbezogenen Daten Dritter oder vertraulichen Teamdaten übermitteln,
sofern dafür keine ausreichende Berechtigung besteht.
Beide Seiten behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen
angemessen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16 · Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Österreichisches Recht · Graz für B2B
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates
ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Für Verbraucher:innen gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung zu ihrem Nachteil wird nicht getroffen.
Für Unternehmer:innen wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichts in Graz, Österreich, vereinbart.
Erfüllungsort für Unternehmergeschäfte ist Graz.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und erklärt sich nicht allgemein bereit, an einem
freiwilligen Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Kann eine konkrete
Verbraucherstreitigkeit nicht direkt gelöst werden, informiert der Anbieter die Verbraucherin
oder den Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die zuständige AS-Stelle, insbesondere
die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte,
und darüber, ob er im konkreten Fall an einem Verfahren teilnimmt.
Es gilt die AGB-Fassung, die beim jeweiligen Vertragsabschluss einbezogen wurde.
Spätere Änderungen wirken nicht einseitig auf bereits geschlossene Verträge.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; zwingende Verbraucherrechte bleiben bestehen.
Stand: 17.09.2026 · Version 4.1